In der deutschen Ausgabe von Wikipedia gibt es derzeit keinen Konsens darüber, was Wahrheit eigentlich bedeutet. Ist Wahrheit immer eine Tatsache, die auf einem wissenschaftlichen Beweis beruht oder ist Wahrheit ein Konsens über einen gewissen Sachverhalt? Unzählige Jahrhunderte glaubte ein großer Teil der Menschheit, die Erde sei eine Scheibe. Leute, die etwas anderes behaupteten, wurden nicht selten der Unwahrheit beschuldigt. Datenqualitätsmanagement ist gewissermaßen die Suche nach Wahrheiten, nämlich nach dem Idealzustand von Daten.
Doch der Idealzustand von Daten ist nur selten allgemeingültig definiert und noch seltener wissenschaftlich bewiesen. Daher entstehen häufig mehrere unterschiedliche Vorstellungen darüber, wie ein gutes Datum auszusehen hat. Im betrieblichen Alltag gibt es beispielsweise immer wieder Unstimmigkeiten darüber, welche Materialien serialisiert geführt werden sollten oder ob im Feld „Adresse_1“ Liefer- oder Rechnungsadresse einzutragen ist.„Die Interpretation von Daten ist keineswegs intuitiv“
Es gibt unzählige Fälle, bei denen eine hinreichende Definition der Qualitätsanforderungen unbekannt ist oder komplett fehlt. In der Folge wird die Entscheidung über die Datenqualitätsanforderungen durch diejenigen getroffen, die die Daten in das System einpflegen. Dies führt nicht selten dazu, dass mehrere unterschiedliche Qualitätserwartungen entstehen und dadurch Daten fehlerhaft interpretiert und genutzt werden. Die Interpretation von Daten und deren Anforderungen ist keineswegs intuitiv. Um Fehlinterpretationen zu vermeiden, sollte man sich die unterschiedlichen Arten von Wahrheiten vor Augen führen:
1.Wissenschaftliche Wahrheit
Sachverhalt, der sich aufgrund von mehreren objektiven wissenschaftlichen Beweisen als zutreffend herausgestellt hat. Beispiel: Wasser gefriert bei 0°C.
2.Konsenswahrheit
Sachverhalt, der innerhalb einer Gruppe von Individuen als zutreffend angesehen wird bzw. vorgegeben wird, ohne dass ein wissenschaftlicher Beweis vorliegen kann oder muss. Beispiel: Das Feld „Adresse_1“ enthält die Rechnungsadresse des Kunden.
3.Diktierte Wahrheit
Sachverhalt, der von einem oder mehreren Individuen oder Gremien als verbindlich vorgegeben wird. Beispiel: Weisungen der Geschäftsführung, Nummernsystematik der deutschen Postleitzahl, gesetzliche Vorgaben.
Nur die wissenschaftliche Wahrheit ist bewiesen. Alle anderen Wahrheiten sind grundsätzlich anfällig für Irrtümer. Der Sollzustand von Daten sollte daher zwischen Datenkonsumenten, Fachexperten und Datenpflegern diskutiert, abgestimmt und transparent im Unternehmen kommuniziert werden. Dadurch können zwar nicht alle Fehlinterpretationen im Sinne „Die Erde ist eine Scheibe“ vermieden werden, jedoch entsteht ein einheitliches Bild über die Anforderungen an Daten, wodurch Handlungssicherheit und Effizienz in der Abwicklung von Geschäftsprozessen gestärkt werden. Ohne eine Sammlung und Abstimmung der Datenqualitätsanforderungen enden Informationssysteme oft in einem Chaos, das die Abwicklung von Geschäftsprozessen behindert und die Zufriedenheit von Mitarbeitern und Kunden stört.
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